Kirchweihfest

Donnerstag, 01. Mai 2003 (Woche 18)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Appenzell Bezirk CH
Gonten Bezirk CH
Oberegg Bezirk CH
Schlatt-Haslen Bezirk CH
Schwende-Rüte Bezirk CH
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Unter dem Schutz der hl. Maria

Am 1. Mai 1904 wurde die Pfarrkirche der röm. kath. Kirchgemeinde unter den Schutz der hl. Maria gestellt. Seither gilt dieser Tag in Hildisrieden als Kirchweihtag.
Quelle: Gemeinde Hildisrieden