St. Peter und Paul

Donnerstag, 29. Juni 2000 (Woche 26)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Årjäng Gemeinde SE
Arvika Gemeinde SE
Eda Gemeinde SE
Filipstad Gemeinde SE
Forshaga Gemeinde SE
Grums Gemeinde SE
Hagfors Gemeinde SE
Hammarö Gemeinde SE
Karlstad Gemeinde SE
Kil Gemeinde SE
Kristinehamn Gemeinde SE
Munkfors Gemeinde SE
Säffle Gemeinde SE
Storfors Gemeinde SE
Sunne Gemeinde SE
Torsby Gemeinde SE
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.