St. Peter und Paul

Sonntag, 29. Juni 2003 (Woche 26)

öffentlicher Ruhetag (Sonntag)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Abruzzen Region IT
Aostatal Region IT
Apulien Region IT
Basilikata Region IT
Emilia-Romagna Region IT
Friaul-Julisch Venetien Region IT
Kalabrien Region IT
Kampanien Region IT
Latium Region IT
Ligurien Region IT
Lombardei Region IT
Marken Region IT
Molise Region IT
Piemont Region IT
Sardinien Region IT
Sizilien Region IT
Toskana Region IT
Trentino-Südtirol Region IT
Umbrien Region IT
Venetien Region IT
Weitere Feiertage am gleichen Datum:
Feiertag Klasse
Herz-Jesu-Feuer5
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.