St. Peter und Paul

Sonntag, 29. Juni 2008 (Woche 26)

öffentlicher Ruhetag (Sonntag)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Ermland-Masuren Wojewodschaft PL
Großpolen Wojewodschaft PL
Heiligkreuz Wojewodschaft PL
Karpatenvorland Wojewodschaft PL
Kleinpolen Wojewodschaft PL
Kujawien-Pommern Wojewodschaft PL
Lebus Wojewodschaft PL
Lodsch Wojewodschaft PL
Lublin Wojewodschaft PL
Masowien Wojewodschaft PL
Niederschlesien Wojewodschaft PL
Oppeln Wojewodschaft PL
Podlachien Wojewodschaft PL
Pommern Wojewodschaft PL
Schlesien Wojewodschaft PL
Westpommern Wojewodschaft PL
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.