St. Peter und Paul

Donnerstag, 29. Juni 2034 (Woche 26)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Ermland-Masuren Wojewodschaft PL kein Feiertag
Großpolen Wojewodschaft PL kein Feiertag
Heiligkreuz Wojewodschaft PL kein Feiertag
Karpatenvorland Wojewodschaft PL kein Feiertag
Kleinpolen Wojewodschaft PL kein Feiertag
Kujawien-Pommern Wojewodschaft PL kein Feiertag
Lebus Wojewodschaft PL kein Feiertag
Lodsch Wojewodschaft PL kein Feiertag
Lublin Wojewodschaft PL kein Feiertag
Masowien Wojewodschaft PL kein Feiertag
Niederschlesien Wojewodschaft PL kein Feiertag
Oppeln Wojewodschaft PL kein Feiertag
Podlachien Wojewodschaft PL kein Feiertag
Pommern Wojewodschaft PL kein Feiertag
Schlesien Wojewodschaft PL kein Feiertag
Westpommern Wojewodschaft PL kein Feiertag
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.