St. Peter und Paul

Donnerstag, 29. Juni 2006 (Woche 26)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Andalusien autonome Gemeinschaft ES
Aragonien autonome Gemeinschaft ES
Asturien autonome Gemeinschaft ES
Balearische Inseln autonome Gemeinschaft ES
Baskenland autonome Gemeinschaft ES
Ceuta autonome Stadt ES
Extremadura autonome Gemeinschaft ES
Galicien autonome Gemeinschaft ES
Kanarische Inseln autonome Gemeinschaft ES
Kantabrien autonome Gemeinschaft ES
Kastilien-La Mancha autonome Gemeinschaft ES
Kastilien-León autonome Gemeinschaft ES
Katalonien autonome Gemeinschaft ES
La Rioja autonome Gemeinschaft ES
Madrid autonome Gemeinschaft ES
Melilla autonome Stadt ES
Murcia Region ES
Navarra autonome Gemeinschaft ES
Valencia autonome Gemeinschaft ES
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.