Friedensfest

Freitag, 08. August 2003 (Woche 32)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Andalusien autonome Gemeinschaft ES
Aragonien autonome Gemeinschaft ES
Asturien autonome Gemeinschaft ES
Balearische Inseln autonome Gemeinschaft ES
Baskenland autonome Gemeinschaft ES
Ceuta Autonome Stadt ES
Extremadura autonome Gemeinschaft ES
Galicien autonome Gemeinschaft ES
Kanarische Inseln autonome Gemeinschaft ES
Kantabrien autonome Gemeinschaft ES
Kastilien-La Mancha autonome Gemeinschaft ES
Kastilien-León autonome Gemeinschaft ES
Katalonien autonome Gemeinschaft ES
La Rioja autonome Gemeinschaft ES
Madrid autonome Gemeinschaft ES
Melilla Autonome Stadt ES
Murcia Region ES
Navarra autonome Gemeinschaft ES
Valencia autonome Gemeinschaft ES
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Friedensfest

In Augsburg sind an diesem Tag alle Geschäfte geschlossen.

Augsburger Friedensfest

Das Augsburger Friedensfest erinnert an den Westfälischen Frieden von 1648, der den Dreißigjährigen Krieg beendete. Der 8. August bezieht sich auf die mit dem Restitutionsedikt erfolgte Vertreibung der Protestanten aus den Kirchen am 8. August 1629, die 1632 zugunsten einer paritätischen Ordnung rückgängig gemacht wurde. Das Augsburger Friedensfest ist im Stadtkreis von Augsburg gesetzlicher Feiertag (Art. 2 Abs. 2 Bayerisches Feiertagsgesetz).
Quelle: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Augsburger_Friedensfest.html