St. Peter und Paul

Samstag, 29. Juni 2013 (Woche 26)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Andalusien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Aragonien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Asturien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Balearische Inseln autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Baskenland autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Ceuta autonome Stadt ES kein Feiertag
Extremadura autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Galicien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Kanarische Inseln autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Kantabrien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Kastilien-La Mancha autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Kastilien-León autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Katalonien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
La Rioja autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Madrid autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Melilla autonome Stadt ES kein Feiertag
Murcia Region ES kein Feiertag
Navarra autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Valencia autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.